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Regula Heinzelmann | Profil | Kontakt

15. Januar 2012
Datenschutz für das neue IPv6 Bild vergrößern 778 818 http://img4.magnus.de/Datenschutz-f-r-das-neue-IPv6-r778x818-C-c11b16cc-51471854.jpg © Archiv
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Rechtsberatung

Datenschutz für das neue IPv6

Das Internetprotokoll Version 6 (IPv6) könnte die Situation zum Datenschutz im Internet verschärfen. Politiker und Unternehmer entwickeln Konzepte, um dies zu verhindern.

Unter dem Motto "Datenschutz im globalen Zeitalter" tagte die 33. Internationale Datenschutzkonferenz Anfang November 2011 in Mexiko-City. Zu den Teilnehmern gehörten Datenschutzaufsichtsbehörden aus aller Welt, darunter auch erstmalig als Vollmitglied die US-amerikanische Federal Trade Commission.

Ein wichtiges Thema war: Das neue Internetprotokoll Version 6 (IPv6) könnte zu einem Autokennzeichen für jeden Internetnutzer werden. Wer sich ständig mit demselben Kennzeichen im Netz bewegt, kann sehr leicht und dauerhaft verfolgt und wiedererkannt werden. Die Internationale Datenschutzkonferenz formulierte grenzüberschreitende Anforderungen an die Umstellung auf das neue Internetprotokoll und fasste einen einstimmigen Beschluss zur Gewährleistung des Datenschutzes bei der Umstellung auf IPv6.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar betrachtet diesen Beschluss als starke Botschaft an die Anbieter von Internetdiensten und an die Hersteller von Hard- und Software.

Es ist laut Peter Schaar nicht hinzunehmen, dass die Hersteller von Smartphone-Software überwiegend die weltweite eindeutige Hardware-Kennung der Geräte (Mac-Adresse) als Bestandteil der IP-Adresse verwenden. Sie nehmen damit billigend in Kauf, dass das Verhalten der Nutzer individuell zugeordnet werden kann.

Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich setzt mehr auf Selbstkontrolle. Das erklärte er anlässlich der Fachkonferenz "Wirtschaft und Verwaltung im Netz", die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Kooperation mit dem BMI im Oktober 2011 organisiert wurde. Neue gesetzgeberische Maßnahmen müssten mit Augenmaß angegangen werden, denn das geltende Recht bietet bereits Handlungsmöglichkeiten.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Staatssekretärin Cornelia Rogall appellierte an Wirtschaft und Provider, die Angebote für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion zu erhöhen und De-Mail in der Kommunikation einzusetzen. Und Innenminister Friedrich meint, dass sich die Unternehmen mit einem Kodex auf Standards beim Datenschutz festlegen sollen.

Bei Google Street View habe dieses Konzept gut funktioniert. Auch für den Bereich der sozialen Netzwerke solle dies ein Modell sein. Geht es allerdings um echte Internetkriminalität, stoßen Eigenverantwortung und Selbstregulierung an ihre Grenzen.

Beim Datenschutz ginge es nicht um eine Bevormundung und eine Beschneidung der eigenen Kontrollrechte, sondern um deren Stärkung, erklärte Peter Schaar beim "DatenDialog", den Google Ende November 2011 veranstaltet hatte. Die dafür nötigen Instrumentarien seien im Rahmen des Datenschutzes bereitzustellen.

Checkliste: Tipps und Empfehlungen zur Nutzung von IPv6

Folgende Empfehlungen haben alle Personen zu berücksichtigen, die für die Ausarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung des IPv6 zuständig sind.

  • Dynamische IPv6-Adressen

Die Möglichkeit, dynamische IPv6-Adressen zu erstellen, ist als Standardeinstellung anzubieten. Diese sollten sich während einer Sitzung auf einfache Art ändern lassen.

  • Schnittstellen anonymisieren

Besonders Hersteller mobiler Geräte sollten bei ihren Produkten unverzüglich die Schnittstellen anonymisieren ("Privacy Extensions").

  • Schutz vor Datenklau

Bei Standortinformationen sollte ein Schutz gegen rechtswidriges Abhören, Phishing und sonstigen Missbrauch gewährleistet sein, z.B. durch Verschlüsselung.

  • Sicherheitsfunktionen

Bei Netzwerken und Applikationen sollen alle Sicherheitsfunktionen von IPv6 – sogenannte IPSec – angewendet werden.



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