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Thomas Fischer

4. März 2010
Polizei Gericht Prozess Gerichtssaal Justiz Executive Aufmacher Bild vergrößern 600 459 http://img2.magnus.de/Polizei-Gericht-Prozess-Gerichtssaal-Justiz-Executive-Aufmacher-r600x459-C-eeedb305-8880398.jpg © dpa
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Filesharing: Beliebt bei Kids, Eltern haften

Filesharing- Alarm - Rechtsberatung für gestresste Eltern

Filesharing – so beliebt es vor allem bei Kindern und Jugendlichen ist, so gefürchtet ist es von den meisten Eltern. Denn wird man beim Datenklau ertappt, drohen hohe Geldstrafen.

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So einfach und unkompliziert das Kopieren und Weitergeben von Dateien mithilfe von Filesharing ist, so schwer ist es allerdings auch für den "Otto Normalverbraucher" dies in technischer und besonders auch in rechtlicher Hinsicht zu durchschauen.

Gerade diese Ahnungslosigkeit führt immer häufiger zu einer "Kriminalisierung der Schulhöfe" und manchmal sogar zum finanziellen Ruin einer Familie. Denn auch beim Filesharing gilt der Satz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Verlockend einfach

Bei Filesharing-Programmen handelt es sich um Tauschbörsen für Musik, Filme und Software. Diese Programme kann man sich einfach und kostenlos aus dem Internet herunterladen. Jugendliche tauschen untereinander gern die neuesten Versionen aus, um dadurch schnell und vor allem kostenlos an die aktuellen Hits und Filme zu kommen. Leider begehen sie damit Urheberrechtsverletzungen und die können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Über diese Vorgänge sind die Eltern, die als Jugendliche ihre Musik noch umständlich von Radiosendungen auf Kassetten aufgenommen haben, meist gar nicht mehr informiert – bis eine kostenpflichtige Abmahnung sie dazu zwingt, sich schnell mit der Materie auseinanderzusetzen. Seit wann ist Musikkopieren verboten? Woher haben die Anwälte unsere Anschrift? Haften wir für unsere Kinder?

Niemand kann sich verstecken

ARAG Rechtsexperten sprachen über dieses Thema mit Kindern und Jugendlichen. In der Diskussion stellte sich heraus, dass diese zwar geschickt in der Anwendung der Programme sind, aber rechtlich genauso ahnungslos wie ihre Eltern. Obwohl diese Programme umgangssprachlich Tauschbörsen genannt werden, wird hier nicht getauscht, sondern vervielfältigt. Zudem hinterlässt jeder Nutzer eindeutige Spuren im Internet, womit der Inhaber des Internetanschlusses jederzeit genau identifiziert werden kann. Die Internetprovider geben die Adressdaten aber nicht ohne Weiteres heraus, da in diesem Bereich das Urheberrecht des Rechteinhabers (beispielsweise der Musikindustrie) auf das Datenschutzrecht des Nutzers trifft.

Seit über einem Jahr hat der Rechteinhaber jedoch einen gesetzlichen Auskunftsanspruch direkt gegen die Internetanbieter. Über Einzelheiten der Datenspeicherung und Datenherausgabe besteht dennoch rechtliche Unklarheit. Genauso unklar ist auch die Frage, ob und inwieweit Eltern für ihre Kinder haften. Es sprechen zwar viele Gründe dagegen, es gibt aber bereits Urteile, die von einer Aufsichtspflichtverletzung ausgehen und eine Haftung bejahen. Das finanzielle Ausmaß dieser Haftung ist oft unerwartet schmerzhaft.

Rechtstipp: Aufklären und Alternativen zeigen

In Zusammenarbeit mit ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Was also tun, um einen eventuellen Schaden vorzubeugen? Den Kindern den Computer wegnehmen oder sich jedes Mal dazusetzen? Dies wären zwar wirksame, aber auch sehr unzeitgemäße Mittel. Machen Sie sich als Eltern zunächst bei kompetenter Stelle rechtskundig. Ein klärendes Gespräch mit Ihrem Kind oder Ihren Kindern über die Rechtslage und die damit einhergehenden finanziellen Risiken sollte dann der erste Schritt sein. Im zweiten Schritt sollte man sich darüber informieren, wie man im Internet besser auf legalem Weg an Lieder oder Filme kommt. So gibt es neben kostenpflichtigen Downloads auch die kostenlose Möglichkeit, mit einem Programm über Internetradio übertragene Musik aufzuzeichnen. Eine reine Privatkopie ist in diesen Fällen nämlich genauso erlaubt wie früher die Kassettenaufnahme.

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